Whistleblowing

Unter Whistleblowing versteht man die Meldung von Fehlverhalten, das im Zusammenhang mit der Arbeit des Whistleblowers geschieht. Das interne Meldesystem dient der Bekämpfung von Korruption und anderen unerwünschten Verhaltensweisen, die dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen.

WAS SIND DIE AUFGABEN DES REPORTERS?

Angesichts der Umstände und Informationen sollte der Hinweisgeber zum Zeitpunkt der Einreichung der Meldung guten Grund zu der Annahme haben, dass die ihm gemeldeten oder veröffentlichten Tatsachen authentisch und wahr sind. Es ist daher nicht möglich, Tatsachen zu melden, die wissentlich falsch sind. Ein solches Verhalten kann sanktioniert werden.

Der Hinweisgeber sollte bei der Beschaffung von Dokumenten, die den gemeldeten Sachverhalt dokumentieren, kein Verhalten an den Tag legen, das den Charakter einer Straftat haben könnte. Gleichzeitig sollte er im öffentlichen Interesse handeln und nach Treu und Glauben handeln, dass die von ihm eingereichte Meldung auf glaubwürdigen Tatsachen und Umständen beruht.

Der Hinweisgeber sollte erkennen können, auf welchen Bereich sich die rechtswidrige Handlung bezieht und gleichzeitig darüber nachdenken, welche nachprüfbaren Informationen über die gemeldete rechtswidrige Tat dokumentiert werden können. Hochwertige und überprüfbare Dokumente können die Art und Weise, wie Meldungen untersucht werden, positiv beeinflussen.

Die autorisierte Person für den Empfang und die Bearbeitung von Eingaben ist Alena Pytlíková (Whistleblowing-Vertreterin).

 

Die Anzeige kann von einer natürlichen Person erfolgen und muss Angaben zu einer möglichen rechtswidrigen Handlung enthalten:

  • die im Falle einer Ordnungswidrigkeit die Merkmale einer Straftat aufweist,
  • oder gegen eine gesetzliche Regelung oder eine Regelung der Europäischen Union für gesetzlich bestimmte Bereiche verstößt,
  • und von deren Auftrag der Hinweisgeber im Zusammenhang mit der Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit erfahren hat.
     

Was versteht man unter Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit:

  • Anstellung,
  • Service,
  • Selbstständigkeit,
  • Ausübung von Rechten, die mit der Beteiligung an einer juristischen Person verbunden sind,
  • Ausübung der Funktion eines Mitglieds eines Organs einer juristischen Person, das gewählt, ernannt oder auf andere Weise in das Amt berufen wird (sog. „gewähltes Organ“),
  • Verwaltung von Treuhandfonds,
  • ehrenamtliche Tätigkeit,
  • Berufspraxis, Praktikum, o
  • Erfüllung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag, dessen Gegenstand die Erbringung von Lieferungen, Dienstleistungen, Bauarbeiten oder anderen ähnlichen Leistungen ist.

Unter Arbeit oder einer ähnlichen Tätigkeit versteht man im Sinne der Richtlinie auch die Bewerbung um eine Anstellung oder eine ähnliche Tätigkeit.

 

Der Teil der Benachrichtigung, der Folgendes enthält:

  • Informationen, deren Bekanntgabe das wesentliche Sicherheitsinteresse der Tschechischen Republik unmittelbar gefährden könnte,
  • Informationen über die Aktivitäten der Geheimdienste der Tschechischen Republik, oder
  • Informationen, deren Bekanntgabe einen Verstoß gegen das Amtsgeheimnis im Zusammenhang mit der Ausübung des Beichtgeheimnisses darstellen würde.
     

Hinweisgeberschutz

In diesem System ist das Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden so gestaltet, dass die Identität des Hinweisgebers nicht preisgegeben wird. Nur die Person, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden verantwortlich ist, hat das Recht, die Identität des Hinweisgebers und den Inhalt der Meldung zu erfahren. Diese Person ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss die Vertraulichkeit des Inhalts der Beschwerde während der gesamten Untersuchung und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wahren.

Hatte der Meldende zum Zeitpunkt der Meldung berechtigte Gründe zu der Annahme, dass die Informationen über den Verstoß der Wahrheit entsprechen (d. h. er darf keine wissentlich falschen Informationen melden), kann er sich auf den Schutz nach der Richtlinie (EU) berufen. Die wichtigste Schutzmaßnahme ist das Verbot jeglicher Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber und andere Personen (z. B. Kollegen, Mitarbeiter des Hinweisgebers, dem Hinweisgeber nahestehende Personen, mit dem Hinweisgeber verbundene juristische Personen usw.).

 

Was kann als Vergeltung angesehen werden:

  • Befreiung vom Staatsdienst, Ausschluss vom Staatsdienst oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum,
  • Aufhebung des Rechtsverhältnisses, das durch eine Vereinbarung über die Arbeitsleistung oder eine Vereinbarung über die Arbeitstätigkeit begründet wurde,
  • Entlassung aus der Position eines leitenden Angestellten oder aus der offiziellen Position eines Vorgesetzten,
  • Verhängung einer Disziplinarmaßnahme oder Disziplinarstrafe,
  • Kürzung des Lohns, Gehalts oder der Vergütung oder Nichtgewährung persönlicher Zulagen,
  • Diskriminierung,
  • Versetzung oder Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder an einen anderen Dienstort,
  • Leistungsbewertung oder Arbeitsbeurteilung,
  • Ächtung,
  • Versäumnis, berufliche Weiterentwicklung zu ermöglichen,
  • Änderung der Gestaltung der Arbeits- oder Dienstzeiten,
  • das Erfordernis eines ärztlichen Gutachtens oder einer arbeitsmedizinischen Untersuchung,
  • Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag, oder
  • Eingriff in das Recht auf Persönlichkeitsschutz.
     

Vorgehensweise der betreffenden Person nach Benachrichtigung

  • Die zuständige Person beurteilt, ob die Meldung die Bedingungen für die Verarbeitung gemäß der Richtlinie (EU) erfüllt, und teilt dies dem Melder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Meldung mit.
  • die betroffene Person prüft die Angaben in der Meldung und ergreift bei Bestätigung entsprechende Schritte, schlägt insbesondere Abhilfemaßnahmen vor oder unternimmt weitere Schritte, z.B. leitet die Eingabe an Strafverfolgungsbehörden, Ordnungswidrigkeitsbehörden oder andere sachlich zuständige öffentliche Stellen weiter,
  • Die betroffene Person wird den Anmelder innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Meldung über das Ergebnis der Untersuchung und die vorgeschlagenen Maßnahmen informieren.

 

Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?

  • Per Telefon: +420 603 328 447, +420 568 839 107 (über das Gespräch wird ein schriftliches Protokoll erstellt)
  • Per E-Mail: oznamovatel@altreva.cz
  • Persönlich: Ein persönliches Treffen kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden